| In Hessen müssen
oberirdische Heizöltankanlagen mit einem Fassungsvermögen
zwischen 1000 bis 10000 Litern, die vor dem 1. Oktober 1993 installiert
wurden, einmalig von einem anerkannten Sachverständigen überprüft
werden. So verlangt es die neue hessische Anlagenverordnung zum
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS). Unter diese
Prüfpflicht fallen rund 150000 Tankanlagen. Bis zum 13. Februar
2006 haben ihre Betreiber Zeit, der gesetzlichen Aufforderung
nachzukommen.
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